Dummyprüfung
Eine
Dummyprüfung, umfasst künstlich nachgestellte Aufgaben,
denen die praktische Jagdausübung zu Grunde liegt, wodurch
soweit wie möglich die jagdlichen Eigenschaften und der Grad der
Ausbildung, d.h. die Brauchbarkeit für die Arbeit nach dem Schuss,
beurteilt werden können.
Auszug aus der Ordnung für Arbeitsprüfungen mit
Dummys für Retriever des Labrador Club
Deutschland e.V.
III.
Klassenvoraussetzungen
§12 Voraussetzungen für
die Anfänger-Klasse
(1) Für den Start in der Anfänger-Klasse der Dummyprüfung
sind
keine Qualifikationen erforderlich.
(2) Für den Start in der Anfänger-Klasse bei Workingtests ist
eine
bestandene Dummyprüfung der Anfänger-Klasse notwendig.
(3) Eine vergleichbare in- oder ausländische Prüfung
(siehe Anhang) gilt auch als Zulassungsvoraussetzung zum
Workingtest.
§13 Voraussetzungen
für die Fortgeschrittenen- und Offene
Klasse
Um in die nächst höhere Klasse einer Einzel-Arbeitsprüfung
mit
Dummies aufrücken zu können, muss der Hund mindestens ein
„sehr gut” in der jeweils vorangegangenen Klasse erreicht haben.
– für die Fortgeschrittenen-Klasse in der Anfänger-Klasse
(Dummyprüfung oder
Workingtest)
– für die Offene Klasse in der Fortgeschrittenen-Klasse
(Dummyprüfung oder Workingtest)
Eine bestandene Bringleistungsprüfung berechtigt zum Start in
der Fortgeschrittenen-Klasse.
§14 Klassenwechsel
Hunde, die mindestens dreimal mit „vorzüglich“ in einer
Klasse
bestanden haben, müssen in der nächst höheren Klasse starten.
Nach dem Bestehen einer Klasse ist ein Wechsel in eine niedrigere
Klasse nicht mehr möglich.
IV. Durchführungsbestimmungen
§15 Mindestteilnehmerzahl je
Klasse
Zur Durchführung einer Prüfung sind in jeder angebotenen Klasse
mindestens 3 Hunde pro Klasse erforderlich.
§16 Dummies
(1) Alle Arbeiten werden mit grünen Standard-Dummies (ca. 500g)
ohne zusätzliche Bezüge, Felle, Federn, etc. durchgeführt.
(2) Jeder Prüfungsteilnehmer bringt zur Prüfung mindestens
3 Dummies mit, hat jedoch keinen Anspruch darauf, mit seinen
Dummies geprüft zu werden.
§17 Schüsse
(1) Alle Schüsse, die während der Prüfung abgegeben werden,
müssen mit einer/einem 6 oder 9 mm Schreckschusspistole/
-revolver abgefeuert
werden.
(2) Bei allen Arbeiten, in denen ein Dummy sichtbar für den Hund
geworfen wird, ist ein Schuss abzugeben, wobei der Wurf des
Dummies nach der Schussabgabe erfolgen sollte.
§18 Beginn und Ende des Prüfungsfachs
Das jeweilige Prüfungsfach beginnt mit der Aufforderung des
Richters den Hund abzuleinen und endet mit der Aufforderung den
Hund anzuleinen.
V. Bewertung der
Leistungen
§19 Retrievertypische
Eigenschaften
Eigenschaften, die der Retriever
zeigen sollte:
– Arbeitsfreude,
Initiative
– Stilvolle Arbeitsweise
(Style)
– Standruhe
– Apportierfreudigkeit
– Markierfähigkeit
– Nase
– Ausdauer
– Gehorsam
– Lenkbarkeit.
Die Hunde sollen schnell in die
Hand des Führers apportieren.
§20 Stark leistungsmindernde Fehler sind:
– schlechter Appell des
Hundes
– Unruhe
– Nicht-Ausgeben in die
Hand des Führers
– sehr langsames Arbeiten
ohne Initiative
– lautes Verhalten des
Hundeführers bei der Arbeit
– nicht sofortiges
Zurückkommen nach Finden des Dummies
–
übermäßige Abhängigkeit vom Hundeführer
– unnötiger
übermäßiger Geländeverbrauch
§21 Ausschluss-Gründe
während der gesamten Prüfung sind:
– Einspringen
– Verweigerung des
Apportierens, das heißt Nicht-
Aufnehmen des
Dummies,
– Nicht-Zurückbringen
des Dummies zum Führer
– außer Kontrolle
geraten oder Weiterjagen mit Dummy im
Fang
– Tauschen von Dummies
– Verweigerung, ins Wasser
zu gehen
– Hochgradiges Knautschen
– Ein Hund, der
gegenüber Artgenossen oder Personen
Aggressivität zeigt
– Winseln oder Bellen
– Physisches Einwirken auf
den Hund
– Schussscheue
Definition Einspringen: Wenn der
Hund seinen Platz neben
dem Hundeführer, ohnedass
der Hundeführer dazu vom
Richter aufgefordert wurde,
verlässt und dabei gestoppt
werden muss.
§22 Bewertung
(1) Jede Aufgabe kann mit maximal 20 Punkten bewertet werden.
(2) Die Bewertung der Leistungen je Fach gliedert sich wie folgt:
0
Punkte ausgeschlossen
1 bis 12
Punkte bestanden
13 bis 15
Punkte gut
16 bis 18
Punkte sehr gut
19 bis 20
Punkte vorzüglich
(3) Die Gesamtbewertung ergibt
sich aus der Summe der
Punktefür die einzelnen
Prüfungsfächer.
Für eine Dummyprüfung
mit vier Aufgaben werden die
folgenden Prädikate
vergeben:
0 bis
39 Punkte
nicht bestanden
40 bis
51 Punkte
bestanden
52 bis
63 Punkte
gut
64 bis
72 Punkte
sehr gut
73 bis
80 Punkte
vorzüglich
(4) Die Platzierung und die Gesamtbewertung ergeben sich aus
dem errechneten Prozentsatz von der insgesamt möglichen
Punktzahl.
Folgende Prädikate werden
vergeben:
0%
bis
<
50% der möglichen
Punkte
„nicht bestanden“
50% bis
<
65% der möglichen
Punkte
„bestanden“
65% bis
<
80% der möglichen
Punkte
„gut“
80% bis
<
90% der möglichen
Punkte
„sehr gut“
90% bis
100%
der möglichen Punkte
„vorzüglich“
Bei Workingtests ist eine
Verschiebung der Prädikatsgrenzen
je nach Schwierigkeitsgrad des
Workingtests durch die
Richter in Abstimmung mit dem
Sonderleiter möglich.
(5) Wird eine Übung mit 0 Punkten abgeschlossen oder weniger
als die Hälfte der Gesamtpunktzahl erreicht, gilt die Prüfung als
nicht bestanden.
VI.
Dummyprüfung
Anfänger-Klasse
§23 Entfernungen der
Apports
Die Entfernungen der Apports in der Anfänger-Klasse sollten nicht
mehr als 50 m betragen und werden den jeweiligen Gelände- und
Witterungsverhältnissen angepasst.
§24 Einzelmarkierung Land
(1) Unter Abgabe eines Schusses wird ein Dummy, für Führer und
Hund deutlich sichtbar (Flugbahn und Fallbereich), geworfen. Der
Wurf des Dummies sollte stets in den Wind erfolgen und der Werfer
steht sichtig für den Hund.
(2) Der Hundeführer darf den Hund erst auf Anweisung des Richters
zum Stück schicken.
§25 Einzelmarkierung
Wasser
(1) Unter Abgabe eines Schusses wird ein Dummy, für Führer und
Hund deutlich sichtbar in ein tiefes Gewässer geworfen.
Alternativ kann auch, sofern ein geeignetes Gewässer (schmaler
Fluss, Kanal oder Arm) vorhanden ist, ein Dummy für Führer und
Hund deutlich sichtbarüber ein tiefes Gewässer geworfen werden.
(2) Der Hundeführer darf den Hund erst auf Anweisung des
Richters zum Stück schicken.
(3) Der Ansetzpunkt muss von der Wasserkante entfernt liegen.
§26 Verlorensuche
(1) In einem Gelände mit geringer Deckung werden für Führer
und
Hund nicht sichtbar 10 Dummies ausgeworfen.
(2) Auf Anweisung des Richters wird der Hund zur Verlorensuche
geschickt.
(3) Die Aufgabe wird durch den Richter beendet.
(4) Der Führer kann sich entlang einer Seite des Suchengeländes
bewegen.
§27 Appell
(1) Hund und Hundeführer gehen gemeinsam mit dem Richter. Der
Hund ist dabei unangeleint. Der Werfer geht in einiger Entfernung
seitlich vor der Gruppe her. Die Position des Schützen wird durch
den Richter bestimmt.
(2) Es werden insgesamt 2 Schüsse abgegeben sowie ein Dummy
geworfen.
(3) Nach erfolgtem 1. Schuss und Wurf des Dummies bleiben Hund
und Hundeführer in der Grundstellung stehen.
(4) Der Hundeführer geht mit dem Richter weiter, der Hund bleibt
sitzen.
(5) Nach erfolgtem 2. Schuss (es wird kein Dummy geworfen) ruft
der Hundeführer seinen Hund auf Anweisung des Richters zu sich.
(6) Der Hund soll danach auf Anweisung des Richters zum
geworfenen Stück geschickt werden.
Fortgeschrittenen-Klasse
§28 Entfernungen der
Apports
Die Entfernungen der Apports in der Fortgeschrittenenklasse
sollten nicht mehr als 80 m betragen und werden den jeweiligen
Gelände-und Witterungsverhältnissen angepasst.
§29 Doppelmarkierung
(1) Die Merkfähigkeit wird mittels einer Doppelmarkierung jeweils
unter Schussabgabe geprüft, wobei mindestens ein Dummy in ein
Gewässer oder jenseits eines stehenden (langsam fließenden)
Gewässers fällt.
(2) Sollte kein geeignetes Gewässer zur Verfügung stehen, kann
eine vergleichbare Doppelmarkierung auf Land gearbeitet werden.
Zusätzlich muss dann eine Markierung aus tiefem Wasser gearbeitet
werden. (vgl. § 23). Diese wird mit „Bestanden/Nicht
bestanden“
bewertet, es sei denn, der Hund zeigt schwere Fehler.
(3) Die Reihenfolge der gebrachten Dummies ist beliebig. Sie wird
vom Hundeführer dem Richter mitgeteilt.
§30 Verlorensuche
(1) In einem Gelände mit mittlerer Deckung werden für Führer
und
Hund nicht sichtbar 8 Dummies ausgeworfen.
(2) Nach Aufforderung durch den Richter wird der Hund zur
Verlorensuche geschickt.
(3) Die Aufgabe wird durch den Richter beendet.
(4) Der Führer kann sich entlang einer Seite des Suchen-Geländes
bewegen.
§31 Einweisen
(1) Für den Hund und Hundeführer wird nicht sichtbar ein Dummy
ausgelegt, dessen Lage dem Führer vor Beginn zu bezeichnen ist.
Die Geländebeschaffenheit ist so zu wählen, dass der Hund seine
Lenkbarkeit zeigen kann.
(2) Nach Aufforderung durch den Richter schickt der Führer
seinen
Hund.
§32 Standruhe in Verbindung
mit Markierung (Walk Up)
(1) Die Führer einer Gruppe (mindestens 3, maximal 6 und nicht
mehr als 4 Gespanne pro Richter) gehen mit ihren unangeleinten
Hunden in einer geraden Linie durch ein Gelände geringer
Deckung.
(2) Nach erfolgtem Schuss bleiben Führer und Hunde stehen,
und ein Dummy wird vor die Führerlinie geworfen.
(3) Auf Anweisung des Richters wird ein Hund zum Bringen
geschickt, während die nicht arbeitenden Hunde ruhig
bei ihren Führern warten.
(4) Der Vorgang wiederholt sich unter ständigem Vorrücken der
Gespanne und Werfer, bis alle Hund zum Einsatz gekommen
sind.
(5) Das Arbeiten der Hunde erfolgt von der rechten äußeren
Position.
