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Begleithundeprüfung

Ordung für die Begleithundeprüfung des Labrador Club Deutshland e.V.  

Die Prüfung soll zeigen, daß der Hund so erzogen und ausgebildet ist, daß er sich zu Hause und in der Öffentlichkeit nicht störend, belästigend oder gefährdend verhält, und daß man sich überall ohne Beanstandungen bewegen kann. Die Prüfungsordnung soll außerdem die Leichtführigkeit des Labradors herausstellen.

 

Allgemeine Bestimmungen

Die Prüfung kann das ganze Jahr hindurch auf einem Übungsgelände oder Sportplatz abgehalten werden. Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung beträgt 12 Monate. Die Prüfung wird durch den LCD mehrfach im Jahr durchgeführt. Die einzelnen Fächer werden mit den Noten
• sehr gut (4 Punkte)
• gut (3 Punkte)
• genügend (2 Punkte)
• mangelhaft (1 Punkt)
• ungenügend (0 Punkte)
bewertet.

Zeigt der Hund in einem Fach keine Leistung, so hat er die Prüfung nicht bestanden. Für das Bestehen der Prüfung ist eine Durchschnittsnote von "genügend" erforderlich. Nach Bestehen der Prüfung erhält der Führer hierüber eine Bescheinigung aus der die Durchschnittsnote ersichtlich ist.
Die Prüfung kann auch bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden. Die Teilnehmer unterwerfen sich mit ihrer Meinung dem Urteil des Richters. Prüfungsleiter und Richter werden vom Ressortleiter des LCD bestimmt.


                   

Prüfungsfächer


1. Leinenführigkeit
Der angeleinte Hund hat sich bei jeder Gangart dicht an der linken Seite auf der Höhe des Führers zu bewegen. Auf Anordnung des Richters ist die Übung im normalen, langsamen Schritt und Laufschritt vorzuführen, wobei Rechts-, Links- und Kehrtwendungen einzuhalten sind. Ein Kommando ist nur beim Angehen und Wechsel der Gangart zulässig. Bleibt der Führer stehen, so hat sich der Hund auf einmaliges Zeichen sofort an die linke Seite des Führers zu setzen. Die Führleine muss während des Führens lose hängen. Alle anderen Einwirkungen des Führers sind nicht erlaubt. Auf Anweisung des Richters geht der Führer mit dem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen und hat innerhalb der Gruppe mehrere Male stehen zu bleiben. Die Gruppe bewegt sich einige Schritte auf und ab und durcheinander. Der Hund hat sich dabei unbeeindruckt zu verhalten.

                   

2. Freifolge bei Fuß
Auf Anordnung des Richters wird der Hund abgeleint. Der Führer hängt sich die Leine um oder steckt sie in die Tasche. Nun folgt die gleiche Übung wie bei 1. beschrieben.

                     

                     

3. Menschengruppe
Auf Anordnung des Richters bewegt sich der Führer mit seinem Hund als erstes angeleint und später unangeleint durch die Menschengruppe.

                   

4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen
Von der Grundstellung aus geht der Führer mit seinem frei neben ihm sitzenden Hund auf das Hörzeichen "Fuß" oder dergleichen geradeaus. Nach ungefähr 10 bis 12 Schritten hat sich der Hund auf das Zeichen "Platz" o. ä. hinzulegen oder auf das Kommando "Sitz" o. ä. hinzusetzen. Ohne andere Einwirkung auf den Hund und ohne sich umzusehen, geht der Führer noch ungefähr 20 Schritte in gerader Richtung weiter, dreht sich zum Hund um und bleibt stehen. Auf Anweisung des Richters ruft der Führer seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund zu nähern und auf Sicht- oder Hörweite vor diesen zu setzen. Danach wird der Hund angeleint.

5. Ablegen auf Entfernung
Der Hundeführer geht mit seinem Hund frei bei Fuß einige Schritte geradeaus und lässt ihn dann frei laufen. Ist der Hund 10-20 Meter vom Führer entfernt, so gibt dieser auf Anweisung des Richters ein Kommando, worauf sich der Hund zu setzen oder zu legen hat. Der Führer geht dann in normalem Schritttempo auf den Hund zu und an ihm vorbei. Nachdem er sich etwa 20 Meter vom Hund entfernt hat, kehrt er zum Hund zurück, lässt ihn sitzen und leint ihn an. Der Hund muss bis zur Aufforderung "Sitz" an seinem Platz bleiben.

                   

6. Bringen eines dem Hundeführer gehörenden weichen Gegenstandes
Der neben dem Führer frei sitzende Hund hat auf ein einmaliges Hörzeichen (Bring, Apport
o. ä.) hin in schneller Gangart auf einen vorher etwa 10 Schritt weit geworfenen weichen Gegenstand zuzulaufen, diesen sofort aufzunehmen und seinem Führer in schneller Gangart zu bringen. Das Hörzeichen "Bring" oder "Apport" o. ä. darf erst auf Anweisung des Richters gegeben werden. Mit dem Gebrachten im Fang hat sich der Hund dicht vor den Führer zu setzen oder zu stellen und das Gebrachte solange im Fang zu halten, bis der Führer ihm dieses auf das Kommando "Aus" o. ä. abnimmt. Auf ein weiteres Kommando hat sich der Hund wieder neben seinen Führer zu setzen. Der Führer hat solange in Grundstellung zu bleiben, bis der Hund sich wieder links neben ihn gesetzt hat.

                   

7. Ablegen und Außer-Sicht-Gehen
Der Führer legt seinen Hund ab und geht außer Sicht, so dass ihn der Hund nicht sehen kann. Nach 5 Minuten kehrt der Führer wieder zu seinem Hund zurück, lässt ihn sitzen und leint ihn an. Er geht einige Schritte an der Leine weiter. Der Hund muss bis zur Rückkehr seines Führers liegen bleiben. Ein Aufrichten des Hundes bis zum Sitzen ist erlaubt. Der Hund soll beim Abholen nicht am Führer hochspringen.

                     

Schuss- und Geräuschgleichgültigkeit

Die Schuss- und Geräuschgleichgültigkeit des Hundes wird nicht benotet.

Es wird lediglich festgestellt, ob ein Hund schuss- und geräuschfest ist. Schuss- und geräuschscheue Hunde können die Prüfung nicht bestehen. Schusstest: 9mm Schreckschusspistole.

                   

Protokollnotiz:
Schussdistanzen: ca. 100 m, 50 m und 25 m



Anmerkung: Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt nicht zur Meldung in den Gebrauchshundeklassen bei internationalen, nationalen und clubinternen Schauen.

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